Verkehrspsychologische Praxis
- Sabine Tischer - Verkehrspsychologie

Waffenbegutachtung

Begutachtung nach § 6 Waffengesetz (WaffG)


Ihre Situation

  • Sie sind unter 25 und wollen eine Waffe erwerben, für die eine Begutachtung nach § 6 Waffengesetz erforderlich ist?
  • Sie sind unter 25 und sind im Besitz einer Waffe, für die eine Begutachtung nach § 6 Waffengesetz erforderlich ist?
  • Sie sind im Besitz von Waffen oder möchten Waffen erwerben und Ihre Behörde hat Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung?

Dann kommen Sie zu mir, ich führe die Begutachtung nach aktuellen Standards durch und erstelle ein Gutachten zur Vorlage bei Ihrer Behörde.


Die Begutachtung

Eine Begutachtung von Waffenbesitzern bzw. Antragstellern unter 25 ist bei großkalibrigen Waffen vorgeschrieben. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass eine Person Waffen erwirbt, um diese missbräuchlich einzusetzen. Außerdem soll verhindert werden, dass Personen Waffen erwerben, die noch nicht verantwortungsbewußt mit Waffen umgehen können oder sich über die Folgen Ihres Handelns noch nicht im Klaren sind.

Eine Begutachtung wird von der Behörde außerdem gefordert, wenn Zweifel an der persönlichen Eignung eines Antragstellers oder eines Waffenbesitzers bestehen. Dies betrifft zum Beispiel Personen mit Alkohol- und Drogenproblemen oder mit psychischen Erkrankungen.

Ablauf und Kosten der Begutachtung richten sich nach der behördlichen Fragestellung und dem Umfang der erforderlichen Untersuchungen. Rufen Sie mich einfach an, dann erhalten Sie weitere Informationen.