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Begutachtung
nach § 6 Waffengesetz (WaffG)
Dann kommen Sie zu mir, ich führe die Begutachtung nach aktuellen Standards durch und erstelle ein Gutachten zur Vorlage bei Ihrer Behörde. Die Begutachtung Eine Begutachtung von Waffenbesitzern bzw. Antragstellern unter 25 ist
bei großkalibrigen Waffen vorgeschrieben. Dadurch soll ausgeschlossen
werden, dass eine Person Waffen erwirbt, um diese missbräuchlich
einzusetzen. Außerdem soll verhindert werden, dass Personen Waffen
erwerben, die noch nicht verantwortungsbewußt mit Waffen umgehen
können oder sich über die Folgen Ihres Handelns noch nicht im
Klaren sind. Ablauf und Kosten der Begutachtung richten sich nach der behördlichen
Fragestellung und dem Umfang der erforderlichen Untersuchungen. Rufen
Sie mich einfach an, dann erhalten Sie weitere Informationen.
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